Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen für die Vermietung unserer Boote im Hafen El Molinar. Verbindlich ist die spanische Fassung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Mietvertrages über die Vermietung einer Motoryacht durch die Sun & Sea Playa Boats S.L. Sie regeln die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien vor, während und nach der Mietzeit.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung von Booten zwischen der Sun & Sea Playa Boats S.L., Hafen El Molinar, Palma de Mallorca (nachfolgend VERMIETER), und dem Kunden (nachfolgend MIETER).

1.2Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des MIETERS werden nicht anerkannt, es sei denn, der VERMIETER hat ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt.

1.3Mit der Buchung erkennt der MIETER diese AGB verbindlich an. Bei Widersprüchen zwischen dem Mietvertrag und diesen AGB gehen die Regelungen des Mietvertrages vor.

§ 2 Vertragsschluss und Buchung

2.1Die Buchungsanfrage des MIETERS stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung des VERMIETERS in Textform (E-Mail genügt) zustande.

2.2Der MIETER hat bei der Buchung Namen und Anzahl aller mitfahrenden Personen anzugeben (Crewliste) sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und eine Kopie des Sportbootführerscheins See (SBF See) bzw. der für das Boot und das Fahrtgebiet erforderlichen Lizenz des verantwortlichen Bootsführers zu übermitteln. Diese Angaben und Unterlagen sind nach den spanischen Chartervorschriften verpflichtend; ohne sie kann die Buchung nicht bestätigt werden.

2.3Der MIETER ist verpflichtet, während der gesamten Mietdauer unter der angegebenen Mobilfunknummer erreichbar zu sein.

2.4Ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge besteht nicht, da es sich um Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit einem für die Erbringung vorgesehenen Termin handelt.

§ 3 Zahlungsbedingungen

3.1Sofern nicht abweichend vereinbart, ist bei Buchung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens vor der Übergabe des Bootes zu zahlen.

3.2Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen spanischen Mehrwertsteuer (IVA) von derzeit 21 %.

3.3Die Übergabe des Bootes erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Mietpreises und Hinterlegung der Kaution.

3.4Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Treibstoff, Liegegebühren in fremden Häfen, Verpflegung sowie gesondert gebuchte Zusatzleistungen.

§ 4 Stornierung und Nichterscheinen

4.1Storniert der MIETER die Buchung bis einschließlich 14 Tage vor dem vereinbarten Miettermin, ist die Stornierung kostenfrei. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.

4.2Bei Stornierung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Miettermin erfolgt keine Erstattung; der volle Mietpreis bleibt geschuldet.

4.3Erscheint der MIETER nicht oder nicht rechtzeitig zum vereinbarten Übergabetermin (No-Show), besteht kein Anspruch auf Erstattung. Das Boot wird bis zum Ende der gebuchten Mietzeit bereitgehalten; eine Verlängerung der Mietzeit erfolgt nicht.

4.4Die Stornierung bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung beim VERMIETER.

4.5Sagt der VERMIETER die Vermietung ab (§ 11, § 19), erhält der MIETER nach seiner Wahl einen Ersatztermin oder die vollständige Erstattung aller geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 5 Bootsführer und Voraussetzungen der Übergabe

5.1Der verantwortliche Bootsführer muss mindestens 18 Jahre alt sein und über den für das Boot und das Fahrtgebiet gesetzlich vorgeschriebenen Befähigungsnachweis sowie über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse verfügen.

5.2Vor der Übergabe sind Personalausweis oder Reisepass und der Befähigungsnachweis (SBF See bzw. entsprechende Lizenz) im Original vorzulegen.

5.3Das Boot darf ausschließlich von dem im Mietvertrag namentlich benannten Bootsführer geführt werden.

5.4Der VERMIETER ist berechtigt, die Übergabe zu verweigern, wenn

  • der Bootsführer nicht erscheint oder die erforderlichen Dokumente nicht vorlegt
  • Anzeichen für den Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten bestehen
  • bei der Buchung falsche Angaben gemacht wurden
  • die zulässige Personenzahl überschritten wird oder
  • begründete Zweifel an der Eignung oder Fahrtüchtigkeit des Bootsführers bestehen.

In diesen Fällen gilt der Vertrag als vom MIETER storniert; eine Erstattung erfolgt nicht.

§ 6 Kaution

6.1Vor Übernahme des Bootes hinterlegt der MIETER eine Kaution in Höhe von 1.000,00 € in bar oder per Kreditkarte (Vorautorisierung).

6.2Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des VERMIETERS, insbesondere aus Schäden am Boot, Verlust von Ausrüstung, Selbstbeteiligung, verspäteter Rückgabe, Reinigungs- und Betankungskosten sowie Bußgeldern.

6.3Wird das Boot vollständig, sauber und ohne Schäden zurückgegeben, wird die Kaution unverzüglich freigegeben, bei Zahlung per Kreditkarte spätestens innerhalb von 7 Werktagen.

6.4Übersteigt der Schaden die Höhe der Kaution, hat der MIETER den Differenzbetrag unverzüglich auszugleichen. Der VERMIETER kann eine sofortige Nachschusszahlung verlangen.

6.5Kann der Schaden bei der Rückgabe nicht abschließend beurteilt werden, ist der VERMIETER berechtigt, die Kaution bis zur Feststellung des Schadensumfangs, längstens jedoch 30 Tage, einzubehalten.

§ 7 Übergabe, Rückgabe und verspätete Rückgabe

7.1Übergabe und Rückgabe erfolgen im Hafen El Molinar zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Bei mehrtägigen Mietverträgen erfolgt die Übergabe am ersten Miettag um 10:00 Uhr und die Rückgabe am letzten Miettag um 18:00 Uhr.

7.2Die Einweisung und die Erstellung des Übergabeprotokolls zählen zur Mietzeit.

7.3Vor der Übergabe und nach der Rückgabe wird das Boot gemeinsam besichtigt. Zustand, Inventar und insbesondere die Propeller werden im Protokoll festgehalten; das Protokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet.

7.4Bei verspäteter Rückgabe wird eine Pauschale von 50,00 € je angefangene Stunde berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, insbesondere des Charterausfalls gegenüber Folgekunden, bleibt vorbehalten.

7.5Ist der MIETER mehr als eine Stunde nach dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt weder zurückgekehrt noch erreichbar, ist der VERMIETER berechtigt, die Seenotrettung und die zuständigen Behörden zu verständigen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der MIETER, soweit er den Anlass zu vertreten hat.

7.6Eine vorzeitige Rückgabe begründet keinen Anspruch auf Minderung des Mietpreises.

§ 8 Treibstoff

8.1Das Boot wird mit vollem Tank übergeben und ist mit vollem Tank zurückzugeben. Der Treibstoff ist nicht im Mietpreis enthalten.

8.2Erfolgt die Betankung durch den VERMIETER, werden die Treibstoffkosten zuzüglich einer Servicepauschale von 50,00 € berechnet und von der Kaution abgezogen.

§ 9 Reinigung

9.1Die übliche Endreinigung ist im Mietpreis enthalten.

9.2Bei grober Verschmutzung oder zurückgelassenem Müll wird eine Pauschale von 50,00 € berechnet. Als grobe Verschmutzung gelten insbesondere Rückstände von Speisen und Getränken, Erbrochenes, Fisch- und Köderreste, Sand in erheblichem Umfang sowie Farb- oder Klebstoffrückstände.

9.3Übersteigt der tatsächliche Reinigungsaufwand die Pauschale erheblich, ist der VERMIETER berechtigt, die tatsächlich angefallenen Kosten nach Nachweis zu berechnen.

§ 10 Fahrtgebiet und Navigationsbeschränkungen

10.1Das Fahrtgebiet beschränkt sich auf die spanischen Hoheitsgewässer des Mittelmeers und auf höchstens 2 Seemeilen vor der Küste, im Übrigen auf den durch den Befähigungsnachweis zugelassenen Bereich.

10.2Zur Küste, insbesondere zu Stränden und Badezonen, ist ein Mindestabstand von 200 Metern einzuhalten. Die Einfahrt in gekennzeichnete Badezonen ist verboten.

10.3Nachtfahrten sind untersagt. Das Boot ist vor Sonnenuntergang, spätestens jedoch zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt, in den Hafen zurückzuführen.

10.4Naturschutz- und Sperrgebiete sowie behördliche Anordnungen sind zu beachten. Das Ankern auf Posidonia-Seegraswiesen ist gesetzlich verboten und wird von den Behörden mit erheblichen Bußgeldern geahndet.

10.5Das Verlassen des zulässigen Fahrtgebiets stellt eine schwere Vertragsverletzung dar, führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und berechtigt den VERMIETER zur Einbehaltung der gesamten Kaution.

§ 11 Wetter

11.1Der VERMIETER ist berechtigt, die Ausfahrt aus Sicherheitsgründen abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei angekündigtem Starkwind, Sturm, Gewitter oder starkem Seegang.

11.2Dem MIETER ist das Auslaufen bei angekündigten Windstärken ab 5 Beaufort untersagt.

11.3Leichte Bewölkung, kurzzeitige Schauer und übliche Windverhältnisse, wie sie auf Mallorca ganzjährig auftreten, stellen keinen Stornierungsgrund für den MIETER dar.

11.4Sagt der VERMIETER die Ausfahrt wegen der Wetterlage ab, erhält der MIETER nach seiner Wahl einen Ersatztermin oder die vollständige Rückerstattung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreise- oder Übernachtungskosten, bestehen nicht.

11.5Bricht der MIETER die Fahrt aus eigenem Entschluss wegen der Wetterlage vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

§ 12 Pflichten und Verbote während der Mietzeit

12.1An Bord darf sich höchstens die im Mietvertrag und in der Zulassung angegebene Personenzahl befinden. Nach der Übergabe dürfen keine weiteren, nicht angemeldeten Personen zusteigen.

12.2Für alle Personen an Bord stehen Rettungswesten in passender Größe zur Verfügung. Kinder unter 12 Jahren und Nichtschwimmer haben während der Fahrt durchgehend eine Rettungsweste zu tragen. Der MIETER ist für die Aufsicht über Minderjährige verantwortlich.

12.3Für den Bootsführer gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot.

12.4Untersagt sind insbesondere:

  • die Weitergabe oder Untervermietung des Bootes an Dritte
  • jede gewerbliche oder gewinnbringende Nutzung, einschließlich der entgeltlichen Beförderung von Personen
  • die Teilnahme an Regatten, Wettfahrten und deren Trainings
  • das Mitführen von Waffen, Betäubungsmitteln oder Schmuggelware
  • das Schleppen von Personen und Wassersportgeräten (Ringe/Donuts, Wakeboards, Bananen, Fallschirme)
  • der Betrieb von Jetskis oder Beibooten ohne ausdrückliche Zustimmung des VERMIETERS
  • das Angeln von Bord
  • das Mitführen von Tieren ohne vorherige Zustimmung
  • das Rauchen im Innenbereich sowie offenes Feuer und Grillen an Bord.

12.5Der MIETER hat das Boot und die Ausrüstung pfleglich und nach guter seemännischer Praxis zu behandeln und darf keine Veränderungen daran vornehmen.

12.6Das Boot darf nicht ohne Personen an Bord in Buchten oder ungeschützten Gewässern festgemacht oder vor Anker zurückgelassen werden.

12.7Die Vorschriften der spanischen Seebehörden und der Hafenverwaltung sowie die Kollisionsverhütungsregeln sind zu beachten.

§ 13 Versicherung und Selbstbeteiligung

13.1Das Boot ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Versicherungsbedingungen können auf Wunsch eingesehen werden und sind Bestandteil dieses Vertrages.

13.2Die Selbstbeteiligung beträgt 1.000,00 € je Schadensfall und ist vom MIETER zu tragen. Sie kann von der Kaution abgezogen werden.

13.3Nicht vom Versicherungsschutz erfasst und daher in voller Höhe vom MIETER zu tragen sind insbesondere Schäden durch:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Verstöße gegen diese AGB oder gegen gesetzliche Vorschriften
  • das Führen des Bootes unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
  • das Führen des Bootes ohne erforderlichen Befähigungsnachweis oder durch eine nicht benannte Person
  • Grundberührung sowie die daraus folgenden Schäden an Rumpf, Antrieb, Getriebe und Propellern
  • Verlust oder Beschädigung von Ausrüstung, Schlüsseln und Bordpapieren
  • Fahrten außerhalb des zulässigen Fahrtgebiets

einschließlich sämtlicher hieraus resultierender Folgeschäden.

13.4Der Diebstahl persönlicher Gegenstände ist nicht versichert.

13.5Der Abschluss einer zusätzlichen Skipperhaftpflicht- oder Kautionsversicherung durch den MIETER wird empfohlen.

§ 14 Haftung des Mieters

14.1Der MIETER haftet für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden am Boot und an der Ausrüstung sowie für deren Verlust, soweit er sie zu vertreten hat.

14.2Der MIETER haftet für sämtliche Sach- und Personenschäden, die er selbst oder die von ihm an Bord genommenen Personen Dritten zufügen.

14.3Der MIETER haftet für den Nutzungsausfall des Bootes während der Dauer einer schadensbedingten Reparatur bis zur Höhe des entgangenen Mietpreises.

14.4Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

§ 15 Verhalten bei Schäden, Havarie und Bergung

15.1Der MIETER hat den VERMIETER bei Schäden, Kollisionen, Grundberührungen, Motorausfällen oder sonstigen Vorfällen unverzüglich telefonisch zu informieren, den Schaden fotografisch zu dokumentieren und ihn im Rückgabeprotokoll zu vermerken.

15.2Bei Personenschäden oder Beteiligung Dritter sind zusätzlich die zuständigen Stellen (Salvamento Marítimo, Guardia Civil del Mar) zu verständigen und ein Protokoll aufnehmen zu lassen.

15.3Eigenmächtige Reparaturen sowie die Beauftragung Dritter sind ohne vorherige Zustimmung des VERMIETERS untersagt.

15.4Der MIETER darf ohne Zustimmung des VERMIETERS kein Schlepp- oder Bergungsangebot Dritter annehmen und keine Bergungsvereinbarung unterzeichnen. Entstehende Bergelohnforderungen gehen zulasten des MIETERS.

15.5Für Servicefahrten, Abschleppen und Bergung durch den VERMIETER werden 150,00 € je angefangene halbe Stunde berechnet, sofern der MIETER den Anlass zu vertreten hat.

15.6Verschweigt der MIETER bei der Rückgabe einen Schaden, bleibt er auch nach Freigabe der Kaution ersatzpflichtig.

§ 16 Haftung des Vermieters

16.1Der VERMIETER schuldet die Übergabe des Bootes in sauberem, fahrtüchtigem und ordnungsgemäß ausgerüstetem Zustand.

16.2Die Nutzung des Bootes, einschließlich des Badens und Springens vom Boot, erfolgt auf eigene Gefahr.

16.3Der VERMIETER haftet nicht für an Bord mitgeführte persönliche Gegenstände, insbesondere nicht für deren Verlust, Beschädigung oder Diebstahl.

16.4Kann das Boot infolge eines Schadens oder einer Betriebsunterbrechung während der Mietzeit nicht genutzt werden, beschränken sich die Ansprüche des MIETERS auf die anteilige Erstattung des Mietpreises für die nicht genutzte Zeit. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, Gestellung eines Ersatzbootes oder Ersatz von Reise- und Folgekosten, sind ausgeschlossen.

16.5Die Haftung des VERMIETERS für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind oder wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

§ 17 Bußgelder, Strafen und behördliche Maßnahmen

17.1Bußgelder, Strafen und Gebühren, die durch das Verhalten des MIETERS oder der Personen an Bord verursacht werden, trägt der MIETER, auch wenn sie dem VERMIETER erst nach Ende der Mietzeit zugestellt werden.

17.2Der VERMIETER ist berechtigt, die Daten des MIETERS zur Verfolgung solcher Verstöße an die zuständigen Behörden weiterzugeben, und berechnet hierfür eine Bearbeitungspauschale von 25,00 € je Vorgang.

17.3Wird das Boot durch Behörden beschlagnahmt oder festgesetzt und hat der MIETER dies zu vertreten, haftet er für den Nutzungsausfall in Höhe des Tagesmietpreises für jeden Tag der Beschlagnahme sowie für sämtliche Kosten der Freigabe.

§ 18 Vorzeitige Beendigung durch den Vermieter

18.1Der VERMIETER ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und das Boot sofort zurückzufordern, wenn der MIETER erheblich gegen diese AGB verstößt, insbesondere bei Überschreitung der zulässigen Personenzahl, Verlassen des zulässigen Fahrtgebiets, Alkohol- oder Drogeneinfluss des Bootsführers, Weitergabe des Bootes an Dritte oder falschen Angaben bei der Buchung.

18.2In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises oder der Kaution. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§ 19 Höhere Gewalt

19.1Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Naturereignisse, Sturm, Hafensperrungen, behördliche Anordnungen, Epidemien, Streiks, Krieg oder Terror – befreien beide Parteien für ihre Dauer von der Leistungspflicht.

19.2Kann die Vermietung aus diesem Grund nicht stattfinden, erhält der MIETER nach seiner Wahl einen Ersatztermin oder die Erstattung der geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen.

§ 20 Datenschutz

20.1Der VERMIETER erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des MIETERS und der Personen an Bord ausschließlich zur Durchführung des Vertrages, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten – insbesondere zur Führung der Crewliste und zur Erfassung der Ausweisdokumente nach den spanischen Chartervorschriften – sowie zur Geltendmachung von Ansprüchen.

20.2Die Verarbeitung erfolgt nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der spanischen LOPDGDD. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung, zur Schadensregulierung mit dem Versicherer oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erforderlich ist.

20.3Der MIETER hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Anfragen sind an den VERMIETER zu richten.

§ 21 Reklamationen

21.1Mängel des Bootes oder der Ausrüstung sind vor dem Auslaufen zu rügen und im Übergabeprotokoll festzuhalten.

21.2Reklamationen nach Ende der Mietzeit sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich beim VERMIETER geltend zu machen.

§ 22 Schlussbestimmungen

22.1Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

22.2Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

22.3Es gilt ausschließlich spanisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

22.4Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Palma de Mallorca, soweit gesetzlich zulässig.

22.5Diese AGB liegen in deutscher, spanischer und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die spanische Fassung maßgeblich.